ORIENTIERUNG · STAND: 4. OKTOBER 2026
IVF, Eizellspende und andere Formen der assistierten Reproduktion sind in Europa nicht einheitlich geregelt. Dieser Vergleich zeigt ausgewählte, für eine erste Orientierung wichtige Unterschiede zwischen Spanien, Griechenland, Tschechien und Deutschland. Er ersetzt weder eine individuelle Rechtsauskunft noch ärztliche Beratung. Vor einer Behandlung sollten die aktuelle Rechtslage, die Zulassung der Klinik und die persönliche Eignung direkt geprüft werden.
Spanien
Das spanische Gesetz 14/2006 ermöglicht volljährigen Frauen den Zugang zu Techniken der assistierten Reproduktion unabhängig von Familienstand und sexueller Orientierung. Die Spende von Keimzellen ist gesetzlich geregelt und grundsätzlich anonym; das Gesetz nennt eng begrenzte Ausnahmen für die Offenlegung der Spenderidentität. Wichtig: Verträge über eine Schwangerschaft für Dritte (Leihmutterschaft) sind nach Artikel 10 nichtig. Die ältere Fassung dieses Artikels stellte dies falsch dar.
Primärquelle: spanische Ley 14/2006, insbesondere Art. 5, 6 und 10 ↗
Griechenland
Griechenland regelt assistierte Reproduktion, Spenden und Schwangerschaft für Dritte durch besondere gesetzliche und behördliche Voraussetzungen. Letztere ist kein frei verfügbares Standardangebot; die individuelle Zulässigkeit muss vorab mit qualifizierter Rechtsberatung und der nationalen Behörde geklärt werden. Bei Behandlungen von Frauen über 50 bis einschließlich 54 Jahren ist nach Angaben der Behörde eine besondere Genehmigung erforderlich. Auch für Spenderinnen und Spender gelten Alters- und Eignungsregeln.
Primärquelle: griechische Nationale Behörde für assistierte Reproduktion, Gesetzesübersicht ↗ · Behördliche Altersregel ↗
Tschechien
Nach dem tschechischen Gesetz über spezifische Gesundheitsleistungen kann eine künstliche Befruchtung auf gemeinsamen schriftlichen Antrag einer Frau und eines Mannes erfolgen. Die Frau darf dabei das gesetzliche Höchstalter von 49 Jahren nicht überschritten haben. Die Spende von Keimzellen unterliegt zusätzlichen gesetzlichen Vorgaben. Aus einer Werbung für „kurze Wartezeiten“ lässt sich kein individueller Anspruch oder medizinisches Ergebnis ableiten.
Primärquelle: tschechisches Gesetz 373/2011, Fassung 2026 ↗
Deutschland
Das Embryonenschutzgesetz setzt der Reproduktionsmedizin enge Grenzen. Insbesondere ist die Übertragung einer Eizelle auf eine andere Frau als die Eizellspenderin sowie die Durchführung bestimmter Handlungen zur Herbeiführung einer Ersatzmutterschaft strafbewehrt. Eine pauschale Aussage „IVF ist verboten“ wäre dagegen falsch: IVF ist unter den geltenden Voraussetzungen möglich. Für Spendersamen, Abstammung und Kosten gelten weitere Regeln.
Primärquelle: § 1 Embryonenschutzgesetz ↗
Was du vor einer Entscheidung prüfen solltest
- Welche Behandlung ist in deiner konkreten Situation rechtlich zulässig?
- Welche medizinischen Voraussetzungen und Altersgrenzen gelten aktuell?
- Ist die Klinik offiziell zugelassen, und wer übernimmt die ärztliche Aufklärung?
- Welche Regeln gelten für Spende, Abstammung, Dokumentation und Nachsorge?
- Welche Kosten sind schriftlich bestätigt – einschließlich möglicher Zusatzleistungen?
Redaktioneller Hinweis: Die Übersicht beschreibt ausgewählte Regeln am genannten Stand. Gesetze und behördliche Auslegung können sich ändern. Bitte prüfe Primärquellen und hole vor einem grenzüberschreitenden Schritt persönliche medizinische und rechtliche Beratung ein.